In der kommenden Woche stehen im Landkreis Osterholz wichtige politische Entscheidungen und Beratungen an. Am Dienstag, den 16. Juni, tagt der Ausschuss für Umwelt und Planung. Bereits am darauffolgenden Tag soll der Kreisausschuss beraten, und am 18. Juni steht die Angelegenheit im Kreistag auf der Tagesordnung. Zwei Themen stechen dabei besonders hervor: die geplante Ausweisung weiterer Windenergieflächen im Landkreis Osterholz sowie der Sachstand zur Schießanlage Waakhausen.

Beide Themen zeigen auf ihre Weise, wie wichtig eine sachliche, transparente und bürgernahe Politik ist. Es geht um Planungssicherheit, um Eigentums- und Wohnumfeldinteressen, um Umweltfragen, um rechtssichere Verfahren – und nicht zuletzt um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungen.

Wir als AfD im Landkreis Osterholz werden diese Beratungen kritisch, sachlich und mit klarer Haltung begleiten. Denn Politik darf nicht nur verwalten, was von oben vorgegeben wird. Politik muss prüfen, hinterfragen, abwägen und die Interessen der Menschen vor Ort ernst nehmen.

Windkraft: Warum mehr Fläche ausweisen als nötig?

Der Landkreis Osterholz plant im Rahmen des sachlichen Teilprogramms Windenergie und der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie. Nach den vorliegenden Unterlagen sollen Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 15,03 km² ausgewiesen werden. Davon sind jedoch nur 8,19 km² auf das gesetzliche Teilflächenziel anrechenbar. Das entspricht 1,26 % der Landkreisfläche.

Genau an diesem Punkt beginnt unsere Kritik.

Das Land Niedersachsen gibt für den Landkreis Osterholz klare Teilflächenziele vor: Bis zum 31.12.2027 müssen mindestens 0,92 % der Landkreisfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bis zum 31.12.2032 sind es 1,18 %. Der Landkreis will nun jedoch bereits jetzt 1,26 % ausweisen – also mehr als das für 2032 geforderte Ziel.

Warum weist der Landkreis mehr Fläche aus, als vom Land Niedersachsen selbst bis 2032 gefordert wird? Warum wird nicht zunächst das gesetzlich Notwendige umgesetzt und die verbleibende Zeit genutzt, um die Auswirkungen auf Bürger, Landschaft, Natur, Wohnumfeld und Gemeinden noch genauer zu prüfen?

Die Kreisverwaltung argumentiert in den Vorlagen nicht vorrangig mit „Personalkosten sparen“, sondern mit Zeitdruck, Verfahrenssicherheit und Verwaltungskapazitäten. Sie verweist darauf, dass eine Aufteilung des Planungsprozesses über Jahre Unsicherheit schaffen und Personal binden würde, das anschließend für die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms benötigt werde. In der Beantwortung der Fragenkataloge heißt es zudem, ein grundlegend anderer dritter Entwurf – und ein dann möglicherweise erforderlicher vierter Entwurf – sei innerhalb der Frist bis Ende 2027 nicht mehr realistisch zu schaffen. Selbst zusätzliches Fachpersonal könne diese Situation nach Auffassung der Verwaltung nicht beliebig lösen, da der Koordinierungsbedarf entsprechend steigen würde.

Diese Darstellung nehmen wir zur Kenntnis. Sie ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Kritik: Der Zeitdruck entsteht nicht allein aus den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch aus der politischen Entscheidung des Landkreises, das vollständige Ziel für 2032 bereits jetzt und sogar übererfüllt in einem einzigen Verfahren durchzusetzen.

Wir halten fest: Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Ausweisung von Windenergieflächen. Aber es gibt keine Pflicht, bereits im Jahr 2026 mehr als das 2032er Ziel auszuweisen. Verwaltungskapazität darf kein Ersatz für politische Abwägung sein. Gerade bei einer so weitreichenden Entscheidung müssen Augenmaß, Sorgfalt und größtmögliche Rücksicht auf die Menschen vor Ort Vorrang haben.

Warum diese Eile – und warum wird Verwaltungskapazität zum politischen Argument?

Besonders kritisch sehen wir den politischen Zeitplan. Nach den Unterlagen des Landkreises soll das Thema am 16. Juni im Ausschuss für Umwelt und Planung, am 17. Juni im Kreisausschuss und am 18. Juni im Kreistag behandelt werden. Damit soll die Entscheidung offenbar noch vor der Sommerpause durchgezogen werden – obwohl das vollständige Teilflächenziel erst bis Ende 2032 erreicht werden muss.

Natürlich verweist die Verwaltung auf Fristen und auf die Gefahr einer sogenannten „Superprivilegierung“, wenn das jeweils geltende Teilflächenziel nicht rechtzeitig erreicht wird. Doch diese Argumentation beantwortet nicht die entscheidende politische Frage: Warum muss der Landkreis schon jetzt über das Ziel für 2032 hinausgehen, anstatt zunächst das bis 2027 Notwendige rechtssicher zu erfüllen und anschließend mit mehr Zeit, mehr Prüfung und mehr Bürgernähe weiterzuplanen?

Wenn die Verwaltung heute sagt, für eine andere oder sorgfältigere Planung bleibe keine Zeit mehr, dann ist das auch Ergebnis der eigenen Planungspolitik. Ein selbst gesetzter enger Zeitplan darf nicht dazu führen, dass berechtigte Einwände aus der Bürgerschaft faktisch an Gewicht verlieren.

Ist dieser enge Zeitplan wirklich ausschließlich fachlich notwendig? Oder wird hier aus politischen Gründen ein Verfahren gewählt, das eine gründlichere Prüfung, eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Einwänden der Bürgerinnen und Bürger und eine breitere öffentliche Debatte erschwert?

Diese Frage muss erlaubt sein. Gerade bei einer Entscheidung mit so weitreichenden Folgen für Bürger, Gemeinden, Landschaft, Natur und Wohnumfeld darf nicht der Eindruck entstehen, dass möglichst schnell Fakten geschaffen werden sollen. Wer eine Planung für sachlich richtig und bürgerverträglich hält, sollte keine Sorge vor zusätzlicher Prüfung, transparenter Debatte und einer sorgfältigen politischen Abwägung haben.

Unsere Kritik richtet sich daher ausdrücklich gegen den engen Zeitplan und die politische Entscheidung, bereits jetzt über das gesetzlich Notwendige hinauszugehen. Wir fordern mehr Sorgfalt, mehr Bürgernähe und eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum diese Entscheidung noch vor der Sommerpause getroffen werden soll.

Wer eine Entscheidung für sachlich richtig hält, muss keine Angst vor gründlicher Prüfung, öffentlicher Debatte und politischer Auseinandersetzung haben.

15,03 km² ausgewiesen – aber nur 8,19 km² anrechenbar

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die erhebliche Diskrepanz zwischen der Gesamtfläche der geplanten Vorranggebiete und der tatsächlich anrechenbaren Fläche. Ausgewiesen werden sollen 15,03 km². Angerechnet werden können jedoch nur 8,19 km².

Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar. Denn am Ende zählt nicht nur eine rechnerische Zielerfüllung auf dem Papier. Entscheidend ist, welche Landschaftsräume politisch freigegeben werden, welche Ortschaften betroffen sind, welche Wohngebäude in die Nähe möglicher Anlagen geraten und welche langfristigen Folgen sich für Natur, Naherholung und Lebensqualität ergeben.

Wenn fast die doppelte Bruttofläche benötigt wird, um die anrechenbare Nettofläche zu erreichen, dann muss man das Verfahren kritisch hinterfragen. Es ist zu prüfen, ob die gewählte Planungssystematik – etwa im Zusammenhang mit Rotor-innerhalb- oder Rotor-außerhalb-Betrachtungen – tatsächlich die bürgerfreundlichste und flächenschonendste Lösung darstellt.

Unsere Position ist klar: Wenn Flächen ausgewiesen werden müssen, dann so sparsam, so sorgfältig und so bürgerverträglich wie möglich. Eine Übererfüllung politischer Zielvorgaben darf nicht zum Selbstzweck werden.

Mindestabstände und Bürgerinteressen: Rechtlich zulässig ist nicht automatisch politisch richtig

Besonders sensibel ist die Frage der Abstände zu Wohngebäuden. Der Landkreis weist selbst darauf hin, dass ein Abstand von 800 Metern zu allen Wohngebäuden unter den gewählten Kriterien nicht umsetzbar sei, wenn gleichzeitig das Teilflächenziel erreicht werden soll. Für Wohngebäude im Außenbereich wird ein Mindestabstand angesetzt, der bezogen auf die Referenzanlage bei Rotor-innerhalb-Planung 417,5 Meter zwischen Außenwand des Wohngebäudes und Rotorspitze beträgt.

Der Landkreis erkennt sogar an, dass ein solcher Abstand von vielen Betroffenen als sehr gering empfunden wird und Sorgen hinsichtlich Wohn- und Lebensqualität auslöst.

Genau hier stellt sich die politische Frage: Reicht es wirklich aus, lediglich auf die gesetzlichen Mindestanforderungen zu verweisen? Oder müsste eine verantwortungsvolle Kreispolitik nicht gerade dort besonders sorgfältig sein, wo Bürgerinnen und Bürger konkret betroffen sind?

Für uns ist klar: Rechtlich zulässig bedeutet nicht automatisch politisch richtig. Wer im ländlichen Raum lebt, hat Anspruch darauf, dass seine Sorgen nicht mit Verweis auf Paragrafen abgeräumt werden. Wohnqualität, Landschaftsbild, Erholungswert, Natur und gewachsene Dorfstrukturen sind keine Nebensächlichkeiten.

Bürger wenden sich an uns – weil andere nicht zuhören

Wir werden inzwischen aktiv von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, die uns bitten, gegen diese Ausweisung der Windenergieflächen zu stimmen. Viele berichten, dass sie sich mit ihren Sorgen bei anderen Parteien nicht ernst genommen fühlen. Zu oft entsteht der Eindruck: Die Entscheidung steht ohnehin fest, die Bürger dürfen noch Stellung nehmen – aber am Ende wird durchgewunken.

Das ist nicht unser Verständnis von Demokratie.

Wir springen dort in die Bresche, wo Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, gegen eine politische und administrative Wand zu laufen. Wir treten in den Dialog, hören zu und nehmen Sorgen ernst. Nicht, weil jede einzelne Einwendung automatisch jede Planung verhindern kann, sondern weil Politik den Menschen dienen muss – nicht umgekehrt.

Wir stehen für gesunden Menschenverstand statt blinder Ideologie. Wir stehen für eine Politik, die nicht nur abstrakte Klimaziele, sondern auch die konkreten Belastungen vor Ort sieht. Wir stehen für die Menschen im Landkreis Osterholz, für unsere Dörfer, unsere Landschaft und unsere Heimat.

Die AfD beginnt da, wo bequem aufhört.

Schießanlage Waakhausen: Rechtsstreit statt tragfähiger Lösung?

Auch die Schießanlage Waakhausen steht erneut auf der Tagesordnung. Die Fronten zwischen dem Landkreis und den Betreibern sind verhärtet. Nach den bisherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stade haben die Betreiber Rechtsmittel eingelegt. Die Verfahren liegen nun beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, dessen Entscheidungen noch ausstehen.

Der Landkreis verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht Stade sein bisheriges Vorgehen bestätigt habe. Gleichzeitig stellt die Vorlage selbst fest, dass sich die Verfahren durch die weiteren Rechtsmittel in einem schwebenden Zustand befinden.

Das ist ein wichtiger Punkt. Denn solange die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts ausstehen, ist politisch und rechtlich Vorsicht geboten. Das bisherige Eilverfahren ersetzt keine abschließende politische Bewertung der Gesamtsituation. Nun wird zu klären sein, ob die angeordneten Maßnahmen – insbesondere die unverzügliche Druckentlastung des Sicherungsbauwerkes, der sogenannten „Wurst“ – tatsächlich zwingend, verhältnismäßig und rechtlich belastbar begründet sind.

Der Landkreis wird darlegen müssen, dass von dem Sicherungsbauwerk tatsächlich eine akute Gefährdungslage ausgeht und dass die geforderten Maßnahmen in dieser Form erforderlich sind. Die Betreiber wiederum werden ihre gegenteilige Position ebenso substantiiert vorbringen müssen.

Wir erwarten, dass dieser Konflikt nicht ideologisch, nicht öffentlichkeitswirksam und nicht mit unnötiger Härte geführt wird, sondern sachgerecht, rechtssicher und lösungsorientiert.

Fachaufsichtsbeschwerde erhöht den Druck

Zusätzlichen Druck erhält der Landkreis durch die Fachaufsichtsbeschwerde der Bürgerinitiative „Naturschutz Worpswede“ beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Der Landkreis musste hierzu bereits umfangreich Stellung nehmen. Dabei ging es unter anderem um Fragen der Ermessensausübung, der Vollstreckungsmaßnahmen, des Bundesbodenschutzgesetzes und um die Frage, ob Anhaltspunkte für ein strukturelles Vollzugsdefizit bestehen.

Eine Entscheidung des Ministeriums liegt nach den vorliegenden Unterlagen bisher nicht vor.

Auch hier gilt: Druck von außen darf nicht dazu führen, dass eine rechtlich und fachlich saubere Lösung aus dem Blick gerät. Weder darf der Landkreis untätig bleiben, wenn tatsächlich Gefahren bestehen, noch darf er einseitig eskalieren, wenn eine sachgerechte Lösung in Zusammenarbeit mit den Betreibern möglich ist.

Wir als AfD sind an einer rechtssicheren, sachgemäßen und tragfähigen Lösung interessiert – im Schulterschluss und in Zusammenarbeit mit den Betreibern, soweit dies fachlich und rechtlich möglich ist. Ziel muss eine Lösung sein, die Umweltbelange ernst nimmt, aber zugleich Verhältnismäßigkeit, Eigentumsrechte, Vereinsstrukturen und die praktische Nutzbarkeit der Anlage nicht aus dem Blick verliert.

Unser Fazit: Kritisch prüfen, Bürger ernst nehmen, Entscheidungen nicht durchpeitschen

Die kommende Sitzungswoche wird für den Landkreis Osterholz politisch bedeutsam. Bei der Windenergie geht es um langfristige Weichenstellungen für Landschaft, Gemeinden und Bürger. Bei der Schießanlage Waakhausen geht es um ein rechtlich und fachlich sensibles Verfahren, das nicht durch öffentlichen Druck, sondern durch saubere Prüfung und tragfähige Lösungen entschieden werden muss.

Wir fordern:

  • keine unnötige Übererfüllung der Windenergie-Flächenziele,
  • keine überhastete Entscheidung vor der Sommerpause,
  • eine strengere Prüfung der tatsächlichen Auswirkungen auf Bürger, Wohnumfeld, Natur und Landschaft,
  • mehr Transparenz bei Brutto- und Nettoflächen,
  • ernsthafte Berücksichtigung der Einwände betroffener Bürgerinnen und Bürger,
  • sowie eine sachgerechte, rechtssichere und kooperative Lösung im Fall der Schießanlage Waakhausen.

Die Bürger im Landkreis Osterholz haben Anspruch auf Politik mit Augenmaß. Sie haben Anspruch darauf, dass ihre Sorgen nicht als störendes Beiwerk behandelt werden. Und sie haben Anspruch darauf, dass politische Entscheidungen nicht im Schnellverfahren durchgedrückt werden, nur weil es für Verwaltung und Altparteien bequemer ist.

Die kommende Woche wird eine spannende und entscheidende politische Woche für unseren Landkreis. Wir werden die Beratungen im Ausschuss, im Kreisausschuss und im Kreistag aufmerksam begleiten und im Nachgang zu den Sitzungen ein weiteres Statement abgeben.